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Den 3. August reiste ich ab (aus Göttingen). Ich hatte die Absicht, nur noch wenige Tage in Bothfeld zu bleiben, um die Durchsicht meines Manuscripts der Geschichte des Kirchenlieds zu vollenden.
5. August. Ich stehe um 5 auf und arbeite. Um 8 Uhr tritt der Regierungsrath Hagemann mit dem Ober-Polizei-Controleur Duve in mein Zimmer und kündigt mir an, daß er auf höheren Befehl meine Pariere untersuchen und mir meine sofortige Ausweisung aus dem Königreiche Hannover anzeigen müsse. Jetzt beginnt die Untersuchung und dauert wol eine Stunde: Alles wird besehen, durchwühlt, gelesen, nichts bleibt unverschont, sogar mein freundschaftlicher und Familienbriefwechsel, mein Tagebuch, mein Ausgabe- und Einnahmebüchlein, meine Brieftasche und das Verzeichniß meiner Briefe. Letzteres wird als verdächtig zurückbehalten, es findet sich darin mehrmals der Name Wirth (als ob das der schon 1848 gestorbene J. G. A. Wirth sein könnte!). Während der Untersuchung fragt meine Frau: ›Bin ich denn nun auch ausgewiesen?‹ – ›Nein, Sie nicht, Sie können so lange bleiben als Sie wollen.‹ – ›Von dieser Erlaubniß werde ich durchaus keinen Gebrauch machen, Herr RR., ich werde, sobald ich meine Sachen gepackt habe, das Land verlassen und meinen. Manne folgen.‹ – Als der Herr RR. einen ihrer Briefe lesen will, sagt sie: ›Erlauben Sie, der Brief gehört mir: bei mir ist ja keine Haussuchung,‹ und nimmt den Brief an sich.
Ich packe schnell meine Sachen zusammen und spaziere mit meinem Schwager nach Hannover. Rümpler ist sehr erstaunt: ich überreiche ihm das Manuskript, wir speisen zusammen, und um 2 Uhr fahre ich mit dem Courierzuge nach Bückeburg. Herr Duve begrüßt mich als ich eben einsteige und wünscht mir eine glückliche Reise, worauf ich nur erwiedere: ›Gleichfalls.‹ Am folgenden Nachmittag empfing ich Ida mit ihrer Schwester am Bahnhof. Noch vor Mitternacht reisten wir ab und kamen den 7. August in Neuwied an. Die Bückeburger Regierung hatte also nicht nöthig den Wunsch ihrer hannoverschen Collegin zu erfüllen, mich doch auch aus Bückeburg auszuweisen.
Schon den 9. August begab ich mich zum Herrn Landrath von Runkel, um mich über das Verfahren der hannoverschen Regierung zu beschweren. Er meinte, das Beste würde sein, wenn ich ihm in einer schriftlichen Eingabe meine Erzählung wiederholte, er würde dann dieselbe an den Herrn Oberpräsidenten von Kleist-Retzow einschicken. Noch denselben Tag machte ich die Eingabe. Und was war der Erfolg derselben? Der Herr Landrath von Runkel mußte die mir von ihm ausgestellte Paßkarte mir durch den Bürgermeister abfordern lassen. Herr Polizeidirector Wermuth in Hannover behielt Recht. |