Freiligrath muß den preußischen Staat verlassen?

Fallersleben » ( 14. 02. 1851)

Da erhielten wir noch abends einen Besuch und zugleich die Nachricht: Freiligrath muß den preußischen Staat verlassen, er hat endlich Bescheid von der Regierung erhalten, es ist ihm nur eine Frist von sechs Wochen gestattet. So steht’s mit großer Schrift in der heutigen Kölner Zeitung. – Den andern Tag sah ich in der Kölner und sonstigen Zeitungen nach. Bis jetzt habe ich nirgend diese Nachricht gefunden. Ich bitte Dich nun dringend, schreib mir recht bald, wie es steht.(…)

14.2.1851, Bingerbrück, an Freiligrath in Köln