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Das Beten und das Bitten ist erlaubt (Petitionsrecht)

( Politische Gedichte |   1842 Unpolitische Lieder II)

Das Beten und das Bitten ist erlaubt,
ja, und erlaubt ist alles überhaupt,
was niemals nützt den armen Untertanen.
Wenn wir an ein Versprechen etwas mahnen,
gesetzlich bitten, was wir fordern können,
Da will man uns das Bitten auch nicht gönnen,
man weist uns ab mit kaltem Hohn zuletzt:
Ihr habt die Form verletzt.

Der Herr der Welten höret unser Flehen,
er naht und ist bereit uns beizustehen,
Er fordert, was wir kaum noch bitten wollten,
erfüllt, was wir nach Recht verlangen sollten.
Zu jenen, die ihr heiligstes Versprechen
gebrochen haben und noch heute brechen,
spricht er ein allerhöchstes Wort zuletzt:
Ihr habt das Recht verletzt.


9. Juni 1841
in: Unpolitische Lieder , 2.Teil



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Hoffmann von Fallersleben - Verfasser des Deutschlandliedes, seit 1922 die deutschen Nationalhymne. Autor von Kinderliedern, revolutionären Gedichten im Vormärz, Sprachforscher und Bibliothekar.

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