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Wie groß der Eifer für die allgemeinsten und umfassendsten Maßregeln zum festlichen Empfange seiner Majestät ist, mag unter anderem folgendes Kuriosum zeigen. Der Magistrat der Stadt Beuthen in Oberschlesien ladet die Bürgerschaft zu einer Beratung über diesen Gegenstand durch eine Zuschrift folgenden Inhalts ein: "Der Empfänger erhält hierdurch den Befehl, am 27. Des Monats als künftigen Sonntag, nachmittags 4 Uhr, am Garnisonsstalle bei Vermeidung von einem Taler Strafe oder 48 Stunden Arrest zu erscheinen und anderweitige Anweisungen zu gegenwärtigen. (Elberfelder Zeitung, 7. Oktober 1846)
"Liebe Freunde, Patrioten, Bürger unser Stadt allhier! Jedem wird hiermit geboten, daß er morgen komm´ um vier - Majestät wird uns beehren - wer das Kommen unterläßt, muß ´en Taler Pön bescheren oder kriegt zwei Tag´ Arrest."
Und wir Patrioten gingen auf des Bürgermeisters Wort, und die Majestät empfingen wir mit lautem Jubel dort. Jubel war in allen Straßen, Jubel war in jedem Haus, und die Kranken selbst vergaßen all ihr Leid und gingen aus.
Welch ein Jubel in den Schenken! Keine Bürgerstunde schlug. Jubel war nur unser Denken; Jubel unseres Herzens Zug. Und wer sollte heute dürfen? Solch ein Jubel kennt kein Ziel. Auf das Wohl des besten Fürsten trinkt kein Untertan zu viel.
Ja, in diesen schönen Tagen, hold verklärt vom Königsblick, dachten wir an keine Plagen noch an unser Mißgeschick. Selbst die Schlacht - Mahl - Klassensteuer war uns aus dem Sinn gerückt. Ewig bleibt der Tag uns teuer, wo uns der Regent beglückt.
In der Zeitung steht zu lesen: Nirgend Jubel mehr als hier; Patriotischer gewesen sei kein Untertan, als wir. Nur aus freiem Willen, heißt es, ward die Huldigung dargebracht, und es wird des guten Geistes Allergnädigstens gedacht.
Solch ein Tag ist unvergeßlich, und die nächsten Folgen sind für die Stadt ganz unermeßlich, und sie zeigen sich geschwind. Alle Bürger sind entzückt, alle schwelgen hoch in Lust: Heil uns ! Heil - ein Orden schmücket unseres Bürgermeisters Brust.
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