Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genuße der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. (Bundesakte vom 8.Juni 1815, Artikel 16)
Das alte Lied, das alte Lied,
das ewige Lied vom Unterschied:
Wer nicht des Staates Glauben hat,
an den auch glaubet nicht der Staat.
Du ewig Lied vom Unterschied,
du altes unausstehlich Lied !
Wann beugt noch Engel, Mensch und Vieh
vor einem einzigen Gott das Knie ?
28. Mai 1840
in: Unpolitische Lieder , 1.Teil
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