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Hoffmann von Fallersleben war ein früher Liedermacher, ein fahrender Sänger, ein Wolf Biermann, Hannes Wader oder Franz Josef Degenhardt des 19. Jahrhunderts. Zu Lebzeiten, aber auch noch nach seinem Tode hatte er es mit der Zensur zu tun. Seine Gedichte waren lange verboten,
Hoffmann von Fallersleben wurde zum Sänger der Revolution 1848. Seine Lieder waren in aller Munde, denn er schuf eine brisante Mischung aus Volkslied und Agitation, noch seine Vereins- und Trinklieder gerieten ihm politisch. Er war kurz davor ins Gefängnis zu müssen, er war kurz davor, wie so viele in diesen Jahren , nach Amerika auszuwandern. Wenig davon – zu wenig – ist in der dritten Strophe seines Deutschlandliedes wieder zu finden.
"Um dieser lebenslangen politischen Verfolgung willen, nicht wegen seines später mißbrauchten "Deutschlandliedes", ums seines Kampfes als abgesetzter Professor gegen Zensur und Verbot willen, nicht wegen seines naiven altdeutschen Patriotismus, um seines einmaligen Experiments der Wiederbelebung des politisch fahrenden Sängers willen, nicht wegen der literarischen Qualität seiner Verse verdiente Hoffmann von Fallersleben wenigstens eine literahistorische Rehabilitation. Und so hätte auch nicht der Beginn seines Vaterlandsliedes "Wie könnt‘ ich Dein vergessen !" auf seinem Grabmahl eingemeißelt werden sollen, sondern was Ferdinand Freiligrath empfahl: "Hier liegt ein Spielmann begraben." (Professor Dr. Walter Pape, Universität Köln)
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